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Anbieter Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Vertretungsbefugnis Dr. Sigrid Ultes-Kaiser
Vorsitzende des Vorstands
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands
Dr. Peter Heinz
Mitglied des Vorstands
Anschrift & Kontakt Mainz
KV RLP
Hauptverwaltung
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz
Telefon 0 61 31 / 3 26-326
Fax 0 61 31 / 3 26-327
E-Mail service@kv-rlp.de
Koblenz
KV RLP
Regionalzentrum
Emil-Schüller-Straße 14-16
56073 Koblenz
Neustadt
KV RLP
Regionalzentrum Pfalz
Maximilianstraße 22
67433 Neustadt an der Weinstraße
Trier
KV RLP
Regionalzentrum
Balduinstraße 10-14
54290 Trier
Aufsichtsbehörde Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon 0 61 31 / 16 20 27
Fax 0 61 31 / 16 24 52
E-Mail poststelle@masgff.rlp.de
Die uns betreffenden berufsrechtlichen Regelungen sind in der Bundesärzteordnung (02.10.1961 BGBI I Seite 1857 i.d. jeweils gültigen Fassung), in der die Approbation geregelt ist, und das Heilberufsgesetz Rheinland Pfalz (20.10.1978 GVBI S. 49) nachzulesen. Beide Regelungen können über die oben angegebenen Adressen der zuständigen Kammern zur Kentnisnahme angefordert werden.
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Rechtsgrundlagen:
SGB 5 § 75 Auszüge:
(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen haben die vertragsärztliche Versorgung in dem in § 73 Abs. 2 bezeichneten Umfang sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, daß die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Die Sicherstellung umfaßt auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst), nicht jedoch die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes, soweit Landesrecht nichts anderes bestimmt.
(7) Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen haben
1. die erforderlichen Richtlinien für die Durchführung der von ihnen im Rahmen ihrer Zuständigkeit geschlossenen Verträge aufzustellen,
Den vollständigen Text finden sie unter
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sozialgesetzbucht1024x768.htm
KV-Richtlinien Richtlinien für Notfalldienst-Zentralen / Notdienstpraxen
Präambel
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